Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste dürfen maximal 55 % der nach EnEV 2007 zulässigen Werte erreichen. Der Jahres-Primärenergiebedarf ist auf maximal 40 kWh/m² Gebäudenutzfläche beschränkt. Auch Passivhäuser werden gefördert, wenn der Jahres-Primärenergiebedarf maximal 40 kWh/m² Gebäudenutzfläche (AN nach EnEV) und der Jahres-Heizwärmebedarf maximal 15 kWh/m²
Wohnfläche (nach WoFlVO) beträgt.